Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Andante OHG · Peter-Thumb-Str. 2 · 77977 Rust
I. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Hotelzimmern sowie Seminar- und Veranstaltungsräumen einschließlich der damit verbundenen gastronomischen Leistungen des Hotels. Sie werden mit Bestätigung der Buchung wirksam.
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Auftraggeber und Veranstalter haften gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Weitervermietung von Veranstaltungsräumen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.
II. Preise und Zahlungsmodalitäten
Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, nicht jedoch die örtliche Kurtaxe. Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gleiches gilt für Erhöhungen der Kurtaxe.
Liegen zwischen Buchung und Veranstaltungsdatum mehr als 90 Tage, behält sich das Hotel vor, die vereinbarten Preise ohne vorherige Ankündigung anzupassen. Hotelrechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
III. Vorauszahlungen und Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung bis zu 50 % des Zimmerpreises zu verlangen. Wird diese Vorauszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen geleistet, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten und hat den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.
IV. Abbestellung und Rücktritt des Auftraggebers
Werden die gebuchten Leistungen trotz zumutbarer Bemühungen um anderweitige Vermietung nicht genutzt, sind folgende Stornierungsgebühren zu entrichten:
Standard-Tarif
- Stornierung bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei
- Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Anreise 90 % des Übernachtungspreises
- No-Show (nicht erschienen) 100 % des Übernachtungspreises
Nicht-erstattbarer Tarif (Non-Refundable)
- Stornierung ab Buchungsdatum 100 % des Übernachtungspreises
Kann eine Veranstaltung ohne Verschulden des Hotels nicht stattfinden, verbleibt die Zahlungspflicht für den Mietpreis. Das Hotel hat sich angemessene ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
V. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Das Hotel übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die von Gästen oder Veranstaltern eingebracht werden. Diese verbleiben auf Risiko des Auftraggebers und sind nach Veranstaltungsende sofort zu entfernen.
Das Hotel handelt bei der Beschaffung technischer oder sonstiger Ausstattung durch Dritte lediglich als Vermittler. Der Auftraggeber ist für ordnungsgemäße Behandlung und fristgerechte Rückgabe verantwortlich und stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei.
VI. Haftung des Auftraggebers für Beschädigungen
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Gebäude, der Einrichtung oder gegenüber Dritten, die durch ihn selbst, seine Beauftragten, Besucher oder sonstige mit der Veranstaltung verbundene Personen verursacht werden – unabhängig vom Verschulden.
VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Lahr/Schwarzwald.